Leistungen
Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger (von der Industrie- und Handelskammer des Saarlandes) unterstütze ich Betreiber von Anlagen, welche in den Geltungsbereich der 42. BImSchV fallen bei der Erfüllung der umfangreichen Betreiberpflichten, die sich aus den rechtlich verbindlichen Vorgaben der Verordnung ableiten.
Schon fahrlässige Verstösse gegen die Vorgaben der Verordnung, wie z.B. das Versäumen von Fristen oder unzureichender Dokumentation, sind als Ordnungswidrigkeiten mit entsprechenden Sanktionen belegt.
Bestandsanlagen der 42. BImSchV (Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider) sind von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder einer Inspektionsstelle Typ A gemäß den in § 14 der 42. BImSchV benannten Fristen auf Einhaltung der ordnungsgemäßen Betriebsführung zu überprüfen.
SACH-VERSTÄNDIGEN-PRÜFUNG
Nach § 14 der 42. BImSchV hat der Betreiber nach der Inbetriebnahme einer Anlage regelmäßig alle 5 Jahre eine Überprüfung des Ordnungsgemäßen Anlagenbetriebes durchführen zu lassen. Dies hat durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder eine akkreditierte Inspektionsstelle Typ A zu erfolgen.
Die Überprüfung der Anlagen nach § 14 der 42. BImSchV gliedert sich in eine Dokumentenprüfung und eine Ordnungsmäßigkeitsprüfung der jeweiligen Anlage und mündet in einem Prüfbericht, der zeitgleich dem Anlagenbetreiber und der Behörde übermittelt wird.
Der Prüfbericht kann in der Web-Anwendung „Kataster Verdunstungskühlanlagen“ KaVKA-42.BV eingestellt und so der Behörde zugänglich gemacht werden.
Der Umfang der Sachverständigenprüfung ergibt sich aus den Vorgaben der Verordnung (§3 bis §13) und beinhaltet neben der umfangreichen Dokumentenprüfung beim Betreiber und den Erwartungen der einschlägigen Regelwerke auch eine Ortsbegehung der jeweiligen Anlage zur Überprüfung der Einhaltung konstruktiver und technischer Aspekte welche den ordnungsgemäßen Betrieb der Anlagen definieren.
Im Rahmen der Begehung der jeweiligen Anlage werden sowohl konstruktive Bereiche (Tropfenabscheider, Einbauten, Stagnationszonen…) wie auch technische Komponenten (Wasseraufbereitungsanlagen, Mess- und Regeltechnik) in Augenschein genommen um einen gegebenenfalls vorhandenen Einfluß auf den ordnungsgemäßen Betrieb erkennen zu können.
BERATUNG UND COMPLIANCE
Beratung und Compliance rund um die 42. BImSchV und VDI 2047
Die 42. BImSchV ist seit dem 19.08.2017 in Kraft und definiert konkrete Vorgaben für den hygienisch sicheren Betreib von Verdunstungskühlanalgen, Kühltürmen und Nassabscheidern.
Die 42. BImSchV basiert dabei auf den technischen Vorgaben der VDI 2047 und weiteren einschlägigen technischen Regelwerke.
Die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Betriebsführung obliegt vollumfänglich dem Betreiber der jeweiligen Anlage. Dies gilt insbesondere für die ordnungsgemäße Laborananlytik und Probenahme, die strukturierte Führung des Betriebstagebuches und die Wartung und Pflege der Analgentechnik.
Fristverletzungen oder Verstöße gegen die 42. BImSchV (auch fahrlässige) gelten als Ordnungswidrigkeiten.
Gerne unterstütze ich Betreiber mit einem Workshop-basierten Konzept unter Einbeziehung seines internen Teams bei der Umsetzung der Anfoderungen der 42. BImSchV.
Erfahrungsgemäß stehen hierbei die Bewertung der Laboranalytik, Optimierung der Dokumentation, Optimierung oder Erstellung von Hygiene-Gefährdungsbeurteilungen und die Kommunikation mit der Aufsichtsbehörde im Vordergrund.